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Compliance Statement
Corporate Governance 2007Entsprechenserklärungen des Vorstandes und Aufsichtsrats zum deutschen CorporateGovernance Kodex gemäß §161 AktGDie VBH Holding AG (VBH) hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2006, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2.Juni 2005 bezog, sämtlichen Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« dieser Fassung sowie denen der Fassung vom 12.Juni 2006 mit folgenden Abweichungen im Geschäftsjahr 2006 entsprochen und wird den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« auch zukünftig mit den nachfolgenden Abweichungen entsprechen: 3.8. 4.2.1. 4.2.3. 5.1.2. 5.4.1. 5.4.7. vorgesehen. 7.1.2. Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations Telefon: 0 71 50 / 15-204 Corporate Governance 2006Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGDie VBH Holding AG (VBH) hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2005, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai.2003 bezog, sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" dieser Fassung sowie denen der Fassung vom 02. Juni 2005 mit folgenden Abweichungen im Geschäftsjahr 2005 entsprochen und wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" auch zukünftig mit den nachfolgenden Abweichungen entsprechen: 3.8. 4.2.1. 4.2.3. 4.2.4. 5.1.2. 5.4.1. 5.4.7. (5.4.5. in der Fassung des Kodex vom 21. Mai 2003) 7.1.1. 7.1.2. 7.1.4. Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations Telefon: 0 71 50 / 15-204 Corporate Governance 2005Entsprechenserklärungen des Vorstandes und Aufsichtsrat zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGDie VBH Holding AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2004, die sich auf den erweiterten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21.05.2003 bezog, sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" geltenden Fassung mit folgenden Abweichungen im Kalenderjahr 2004 entsprochen und wird den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"auch zukünftig mit den nachfolgenden Abweichungen entsprechen: 3.8. Die von der VBH für Vorstand und Aufsichtsratmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung beinhaltet keinen Selbstbehalt. 4.2.1. Im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands der VBH mit zwei Vorstandsmitgliedern, besteht kein Vorstandsvorsitzender, bzw. Vorstandssprecher. Der Vorstand hat einen informellen Sprecher benannt. 4.2.3 Für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen bei variablen Vergütungskomponenten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Unterabsatz 3 wird nicht angewandt. 4.2.4 Eine Individualisierung der Vorstandsbezüge im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt nicht. 5.1.2. Eine Festlegung der Altersgrenze des Vorstandes ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen. 5.4.1 Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen. 5.4.5 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Satzung der Gesellschaft. Eine weitergehende Offenlegung ist nicht vorgesehen. 7.1.1 Der Jahresabschluss der VBH und die Zwischenberichte werden, solange es keine gesetzlichen Vorschriften oder börsenrechtliche Verpflichtungen gibt, nach den Grundsätzen des HGB aufgestellt. Die Übergangsfrist erstreckt sich bis zum 31.12.2005. 7.1.2. Die VBH strebt an, den geprüften Konzernabschluss ab dem Geschäftsjahr 2004 binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und den Halbjahresbericht binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres öffentlich zugänglich zu machen. 7.1.4. Aufgrund der Alleinstellungsmerkmale der VBH innerhalb der Branche wird von der Angabe der Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften des letzten Geschäftsjahres abgesehen. Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations Telefon: 0 71 50 / 15-204 Corporate Governance 2004Entsprechenserklärungen des Vorstandes und Aufsichtsrat zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG a) Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung (in der Fassung vom 7. November 2002) wurde im Kalenderjahr 2003 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen und soll auch zukünftig entsprochen werden. 3.8. Die von der VBH für Vorstand und Aufsichtsratmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung beinhaltet keinen Selbstbehalt. 4.2.1. Im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands der VBH mit zwei Vorstandsmitgliedern, besteht kein Vorstandsvorsitzender, bzw. Vorstandssprecher. Der Vorstand hat einen informellen Sprecher benannt. 5.1.2. Eine Festlegung der Altersgrenze des Vorstandes ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen. 5.4.1 Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen. 6.6 Im Anhang zum Konzernabschluss werden keine Angaben zum Aktienbesitz der Organe gemacht. Zum 1.1.2003 ist der Anteilsbesitz der Organe kleiner 1 % der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft. 7.1.1 Der Jahresabschluss der VBH und die Zwischenberichte werden, solange es keine gesetzlichen Vorschriften oder börsenrechtliche Verpflichtungen gibt, nach den Grundsätzen des HGB aufgestellt. Die Übergangsfrist erstreckt sich bis zum 31.12.2005. 7.1.2. Die VBH strebt an, den geprüften Konzernabschluss ab dem Geschäftsjahr 2003 binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und den Halbjahresbericht binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres öffentlich zugänglich zu machen. 7.1.4. Aufgrund der Alleinstellungsmerkmale der VBH innerhalb der Branche wird von der Angabe der Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften des letzten Geschäftsjahres abgesehen. b) Die VBH Holding AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 21. Mai 2003 mit den unter a) genannten Abweichungen und folgenden weiteren Abweichungen entsprechen: 4.2.3 Für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen bei variablen Vergütungskomponenten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Unterabsatz 3 wird nicht angewandt. 4.2.4 Eine Individualisierung der Vorstandsbezüge im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt nicht. 5.4.5 Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Satzung der Gesellschaft. Eine weitergehende Offenlegung ist nicht vorgesehen. Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations Telefon: 0 71 50 / 15-204 Annual document
Annual Document to §10 WpPG 2006DownloadinfoAnnual Document to §10 WpPG 2005Downloadinfo
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