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Corporate Governance

 

German Corporate Governance Codex


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Compliance Statement

Corporate Governance 2007

Entsprechenserklärungen des Vorstandes und Aufsichtsrats zum deutschen CorporateGovernance Kodex gemäß §161 AktG

Die VBH Holding AG (VBH) hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2006, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 2.Juni 2005 bezog, sämtlichen Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« dieser Fassung sowie denen der Fassung vom 12.Juni 2006 mit folgenden Abweichungen im Geschäftsjahr 2006 entsprochen und wird den Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« auch zukünftig mit den nachfolgenden Abweichungen entsprechen:

3.8.
Die von der VBH für Vorstand und Aufsichtsratmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung beinhaltet aufgrund der Tatsache, dass es sich dabei um eine Gruppenversicherunghandelt, die auch eine Reihe von Mitarbeitern im In- und Ausland erfasst, keinen Selbstbehalt.

4.2.1.
Im Hinblick auf die Besetzung des Vorstandes der VBH mit lediglich zwei Vorstandsmitgliedern besteht kein Vorstandsvorsitzender bzw. Vorstandssprecher.

4.2.3.
Für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungenbei variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter gibt es derzeit aufgrund des ambitionierten Erfolgsziels, das auf ein relatives Performance-Ziel (bessere Entwicklung der VBH-Aktie gegenüber dem SDAX) abstellt, keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap).

5.1.2.
Eine Altersgrenze des Vorstandes ist bislang aufgrund der Altersstruktur des Vorstands nicht festgelegt, wird aber erwogen.

5.4.1.
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang aufgrund der Altersstruktur des Aufsichtsrats nicht festgelegt, wird aber erwogen.

5.4.7.
Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wurde im Hinblick darauf, dass es bislang nur einen Ausschuss gab, bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Zukünftig soll die Ausschussarbeit verstärkt werden. Den Aktionären wird deswegen in der Hauptversammlung 2007 ein Beschlussvorschlag zur Regelung der Aufsichtsratsvergütung vorgelegt, der die Arbeit in den Ausschüssen berücksichtigt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Satzung der Gesellschaft. Eine weitergehende Offenlegung und Individualisierung ist deswegen nicht
vorgesehen.

7.1.2.
Die VBH hat die geprüften Konzernabschlüsse 2005 und 2006 binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und die Halbjahresberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres öffentlich zugänglich gemacht. In wieweit diese Fristen auch in Zukunfteingehalten werden können, kann in Hinblick auf die internationale Struktur des VBH Konzerns und weiterer möglicher Expansionen nicht gewährleistet werden.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations
Telefon: 0 71 50 / 15-204
Telefax: 0 71 50 / 15-654
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen

Corporate Governance 2006

Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Die VBH Holding AG (VBH) hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2005, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai.2003 bezog, sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance  Kodex" dieser Fassung sowie denen der Fassung vom 02. Juni 2005 mit folgenden Abweichungen im Geschäftsjahr 2005 entsprochen und wird den Empfehlungen der  „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance  Kodex" auch zukünftig mit den nachfolgenden Abweichungen entsprechen:

3.8.
Die von der VBH für Vorstand und Aufsichtsratmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung beinhaltet aufgrund der Tatsache, dass es sich dabei um eine Gruppenversicherung handelt, die auch eine Reihe von Mitarbeitern im In- und Ausland erfasst, keinen Selbstbehalt.

4.2.1.
Im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands der VBH mit zwei Vorstandsmitgliedern besteht kein Vorstandsvorsitzender bzw. Vorstandssprecher. Der Vorstand hat einen informellen Sprecher benannt.

4.2.3.
Für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen bei variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter gibt es derzeit aufgrund des ambitionierten Erfolgsziels, das auf ein relatives Performance-Ziel (bessere Entwicklung der VBH-Aktie gegenüber dem SDAX) abstellt, keine Begrenzungsmöglichkeit (Cap). Unterabsatz 3 wird hinsichtlich der Bekanntmachung auf der Internetseite der Gesellschaft nicht angewendet, da ab dem Geschäftsjahr 2005 ein Vergütungsbericht im Konzernanhang enthalten sein wird, der wiederum Bestandteil des auf der Homepage veröffentlichten Geschäftsberichts ist.

4.2.4.
Eine Individualisierung der Vorstandsbezüge im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt erstmals für das Geschäftsjahr 2005.

5.1.2.
Eine Festlegung der Altersgrenze des Vorstandes ist bislang aufgrund der Altersstruktur des Vorstands nicht festgelegt, wird aber erwogen.

5.4.1.
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang aufgrund der Altersstruktur des Aufsichtsrats nicht festgelegt, wird aber erwogen.

5.4.7. (5.4.5. in der Fassung des Kodex vom 21. Mai 2003)
Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird im Hinblick darauf, dass es nur einen Ausschuss gibt, bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Satzung der Gesellschaft. Eine weitergehende Offenlegung und Individualisierung ist deswegen nicht vorgesehen.

7.1.1.
Die Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) bezüglich des Zwischenberichts und des Konzernabschlusses erfolgt nach Maßgabe der gesetzlich vorgegebenen Fristen zum 31.12.2005.

7.1.2.
Die VBH strebt an, den geprüften Konzernabschluss ab dem Geschäftsjahr 2006 binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und den Halbjahresbericht binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres öffentlich zugänglich zu machen.

7.1.4.
Aufgrund der Alleinstellungsmerkmale der VBH innerhalb der Branche wird von der Angabe der Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften des letzten Geschäftsjahres abgesehen.


Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations
Telefon: 0 71 50 / 15-204
Telefax: 0 71 50 / 15-654
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen

Corporate Governance 2005

Entsprechenserklärungen des Vorstandes und Aufsichtsrat zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Die VBH Holding AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung vom April 2004, die sich auf den erweiterten  Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21.05.2003 bezog, sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance  Kodex" geltenden Fassung mit folgenden Abweichungen im
Kalenderjahr 2004 entsprochen und wird den Empfehlungen der  „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance  Kodex"auch zukünftig mit den nachfolgenden Abweichungen entsprechen:

3.8.
Die von der VBH für Vorstand und Aufsichtsratmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung beinhaltet keinen Selbstbehalt.

4.2.1.
Im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands der VBH mit zwei Vorstandsmitgliedern, besteht kein Vorstandsvorsitzender, bzw. Vorstandssprecher. Der Vorstand hat einen informellen Sprecher benannt.

4.2.3
Für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen bei variablen Vergütungskomponenten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Unterabsatz 3 wird nicht angewandt.

4.2.4
Eine Individualisierung der Vorstandsbezüge im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt nicht.
5.1.2.
Eine Festlegung der Altersgrenze des Vorstandes ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen.

5.4.1
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen.

5.4.5
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Satzung der Gesellschaft. Eine weitergehende Offenlegung ist nicht vorgesehen.

7.1.1
Der Jahresabschluss der VBH und die Zwischenberichte werden, solange es keine gesetzlichen Vorschriften oder börsenrechtliche Verpflichtungen gibt, nach den Grundsätzen des HGB aufgestellt. Die Übergangsfrist erstreckt sich bis zum 31.12.2005.

7.1.2.
Die VBH strebt an, den geprüften Konzernabschluss ab dem Geschäftsjahr 2004 binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und den Halbjahresbericht binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres öffentlich zugänglich zu machen.

7.1.4.
Aufgrund der Alleinstellungsmerkmale der VBH innerhalb der Branche wird von der Angabe der Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften des letzten Geschäftsjahres abgesehen.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations
Telefon: 0 71 50 / 15-204
Telefax: 0 71 50 / 15-654
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70825 Korntal-Münchingen

Corporate Governance 2004


Entsprechenserklärungen des Vorstandes und Aufsichtsrat zum deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

a) Den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung (in der Fassung vom 7. November 2002) wurde im Kalenderjahr 2003 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen und soll auch zukünftig entsprochen werden.

3.8.
Die von der VBH für Vorstand und Aufsichtsratmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung beinhaltet keinen Selbstbehalt.

4.2.1.
Im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands der VBH mit zwei Vorstandsmitgliedern, besteht kein Vorstandsvorsitzender, bzw. Vorstandssprecher. Der Vorstand hat einen informellen Sprecher benannt.

5.1.2.
Eine Festlegung der Altersgrenze des Vorstandes ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen.

5.4.1
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bislang nicht festgelegt, wird aber erwogen.

6.6
Im Anhang zum Konzernabschluss werden keine Angaben zum Aktienbesitz der Organe gemacht. Zum 1.1.2003 ist der Anteilsbesitz der Organe kleiner 1 % der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft.

7.1.1
Der Jahresabschluss der VBH und die Zwischenberichte werden, solange es keine gesetzlichen Vorschriften oder börsenrechtliche Verpflichtungen gibt, nach den Grundsätzen des HGB aufgestellt. Die Übergangsfrist erstreckt sich bis zum 31.12.2005.

7.1.2.
Die VBH strebt an, den geprüften Konzernabschluss ab dem Geschäftsjahr 2003 binnen 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres und den Halbjahresbericht binnen 45 Tagen nach Ende des Halbjahres öffentlich zugänglich zu machen.

7.1.4.
Aufgrund der Alleinstellungsmerkmale der VBH innerhalb der Branche wird von der Angabe der Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften des letzten Geschäftsjahres abgesehen.

b) Die VBH Holding AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 21. Mai 2003 mit den unter a) genannten Abweichungen und folgenden weiteren Abweichungen entsprechen:

4.2.3
Für außerordentliche, nicht vorhersehbare Entwicklungen bei variablen Vergütungskomponenten gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Unterabsatz 3 wird nicht angewandt.

4.2.4
Eine Individualisierung der Vorstandsbezüge im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt nicht.

5.4.5
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der Satzung der Gesellschaft. Eine weitergehende Offenlegung ist nicht vorgesehen.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Gerhard Weber, Investor Relations
Telefon: 0 71 50 / 15-204
Telefax: 0 71 50 / 15-654
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Annual document

Annual Document to §10 WpPG 2006

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Annual Document to §10 WpPG 2005

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Appointment of auditor

The general meeting of shareholders’ of VBH Holding AG resolved on June 14, 2006 to mandate “Rödl + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfergesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, to operate as auditors of annual accounts for the fiscal year 2006.