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VBH Worldwide
Investor Relations
Vorstandsvergütung 

Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands
Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Corporate Governance Berichts und des Konzernlageberichts. In diesem Vergütungsbericht werden die Einzelheiten der Vergütung des Vorstands und die Vergütung des Aufsichtsrats dargestellt.

Das Vergütungssystem der VBH Holding AG basiert auf den Grundsätzen der Leistungs- und Ergebnisorientierung und repräsentiert eine Unternehmenskultur von Leistung und Gegenleistung.

Die Gesamtvergütung des Vorstandes umfasst fixe und variable Bestandteile. Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert des privaten Anteils der Dienstwagennutzung bestehen. Die Gesamtvergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und hinsichtlich Herrn Hribar mit Wirkung zum 01. April 2010 an die durch das Vorstandsvergütungsangemessenheitsgesetz geänderten gesetzlichen Vorgaben angepasst worden. Die variablen Vergütungsbestandteile knüpfen an das operative Vorsteuerergebnis des Konzerns nach IFRS an, das über einem definierten Sockelbetrag liegt. Ein Teil der variablen Vergütung gelangt nicht unmittelbar zur Auszahlung, sondern wird in eine Bonusbank auf die Zukunft vorgetragen. Diese vorgetragenen Beträge können bei negativer Entwicklung gegebenenfalls ganz oder teilweise verrechnet werden und somit wegfallen. Mit Herrn Bangerter wurde ab 01. Januar 2011 ein entsprechender Vorstandsvertrag auf dieser Grundlage abgeschlossen. Die variablen Vergütungsbestandteile in den Vorstandsverträgen haben eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und enthalten Regelungen, wonach eine angemessene Herabsetzung der Bezüge zulässig ist, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass eine Fortgewährung der Bezüge unbillig wäre. Nach § 120 Abs. 4 AktG hat die Hauptversammlung der VBH Holding AG das für den Vorstand geltende Vergütungssystem am 08. Juni 2010 gebilligt. Dadurch wird eine zusätzliche Transparenz und Kontrolle hinsichtlich der Vergütungsentscheidungen des Aufsichtsrats erreicht.

Im Berichtsjahr 2010 ist die Vergütung im Einzelnen wie folgt gegliedert:

Herr Hribar und Herr Dr. Lieb bis 30.08.2010 haben im Berichtsjahr neben ihrem Festgehalt von 315 T € bzw. 168 T € nach den Bestimmungen der Vorstandsdienstverträge eine variable Vergütung von 236 T € bzw. 30 T € bezogen, die sich auf das operative Vorsteuerergebnis des Konzerns nach IFRS und einer variablen Ermessenstantieme bezieht.
Die Ermessenstantieme wurde durch den Aufsichtsrates festgelegt und den Vorstandsmitgliedern unter Zugrundelegung der langfristigen Strategie des VBH Konzerns gewährt. Die Gesellschaft hat sich entsprechende Verrechnungsmöglichkeiten vorbehalten, falls sich ein zukunftsbezogener Nutzen für die VBH nicht einstellen sollte.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrücklichen Abfindungszusagen. Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite.

Vergütung des Vorstandes
____________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                                                                2009

 in T € Fix Variabel Sachbezüge Gesamt
Rainer Hribar 250,0 240,0 73,6 563,6
Dr. Ralf Lieb 252,0 125,0 9,8 386,8
Gesamt 502,0 365,0 83,4 950,4


                                                                                                                                                                                2010

 in T € Fix Variabel Sachbezüge Gesamt
Rainer Hribar 314,5 236,4 79,9 630,8
Dr. Ralf Lieb (bis 31.08.2010)  168,0 30,0 6,7 204,7
Gesamt 482,5 266,4 86,6 835,5


Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme
Optionen wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr nicht eingeräumt. Für den Vorstand sind auch keine Optionen mehr aus früheren Optionsprogrammen ausstehend. Zum 31. Dezember 2010 waren im Besitz von Hr. Hribar 459.684 Aktien. Mitglieder des Aufsichtsrats besaßen insgesamt 1.605.272 Aktien.

Pensionszusagen
Die Vorstandsmitglieder haben einzelvertragliche Pensionszusagen erhalten, die eine Inanspruchnahme der Pension frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen.
Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 466 T € (Vj: 544 T €). Der Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen nach IFRS gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern bzw. der Geschäftsführung und deren Hinterbliebenen betrug im Geschäftsjahr 2010 5,6 Mio. € (Vj: 5,6 Mio. €).
Der Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation (DBO)) sämtlicher Pensionszusagen nach IFRS betrug gegenüber Hr. Hribar 827 T € (Vj: 551 T €) und gegenüber Hr. Dr. Lieb 89 T € (Vj: 80 T €). Die Zuführungen im Berichtsjahr betrugen insgesamt 284 T € (Vj: 152 T €).

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 12 der Satzung geregelt. Entsprechend den Bestimmungen der Satzung erhalten die Aufsichtsräte einen fixen und einen variablen Vergütungsanteil. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine feste Vergütung
von jährlich je 12.000 €. Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für jeden vollen Cent Dividende pro Stückaktie, der über 5 Cent pro Stückaktie hinaus an die Aktionäre ausgeschüttet wird, eine Vergütung von 1.100 €, maximal jedoch einen Betrag der Höhe der Festvergütung. Die Vergütungen betragen für den Vorsitzenden das 2-fache und
für den stellvertretenden Vorsitzenden das 1,5-fache. Die Vergütung erhöht sich außerdem für jede Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss um 5.000 €, zusätzlich für jeden stellvertretenden Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss um weitere 2.500 € und zusätzlich für jeden Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss um weitere 5.000 €.
Unter Zugrundelegung des der Hauptversammlung vorzuschlagenden Dividendenbeschlusses in Höhe von 6 Cent pro Aktie beträgt die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2010 172 T € (Vj: 163 T €).

Die Kanzlei des Aufsichtsratsvorsitzenden war beratend für das Unternehmen tätig. Die Vergütungen für diese Leistungen entsprechen den marktüblichen Preisen, wurden durch den Aufsichtsrat genehmigt und betrugen im Geschäftsjahr 2010 56 T € (Vj: 56 T €). Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende berät die beiden operativen
deutschen Gesellschaften in Fragen des Marktes und in der Betreuung von Großkunden. Die Beratungsverträge wurden durch den Aufsichtsrat der VBH Holding AG genehmigt. Die Vergütungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 127 T € (Vj.: 257 T € incl. Sachbezüge und Bezüge als Generalbevollmächtigter). Darüber hinaus
erhält der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende laufende Rentenbezüge aus deutschen Gesellschaften in Höhe von 90 T € (Vj.: 30 T €).

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.
Die Kanzlei des Aufsichtsratsvorsitzenden war beratend für das Unternehmen tätig. Die Vergütungen für diese Leistungen entsprechen den marktüblichen Preisen, wurden durch den Aufsichtsrat genehmigt und betrugen im Geschäftsjahr 2010 56 T € (Vj: 56 T €). Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende berät die beiden operativen
deutschen Gesellschaften in Fragen des Marktes und in der Betreuung von Großkunden. Die Beratungsverträge wurden durch den Aufsichtsrat der VBH Holding AG genehmigt. Die Vergütungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 127 T € (Vj.: 257 T € inkl. Sachbezüge und Bezüge als Generalbevollmächtigter). Darüber hinaus
erhält der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende laufende Rentenbezüge aus deutschen Gesellschaften in Höhe von 90 T € (Vj.: 30 T €).

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.


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