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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
CORPORATE GOVERNANCE BERICHT
ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN
ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
ERLÄUTENDER BERICHT DES VORSTANDS GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGB
ERLÄUTENDER BERICHT DES VORSTAND GEMÄSS §§ 289 ABS. 5 UND 315 ABS. 2 NR. 5 HGB
 
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Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat 

Der Vorstand der VBH Holding AG besteht aus drei Mitgliedern und leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden. Das Ziel seiner Tätigkeit besteht in der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswerts. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gesellschaft sowie für die Aufstellung der gesetzlich erforderlichen Berichte, wie Jahres- /Konzernabschlüsse und Quartalsberichte. Er trägt ferner Sorge für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling
sowie für eine regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung an den Aufsichtsrat über alle für den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements.


Der Vorstandsvorsitzende führt das operative Geschäft in den Regionen Deutschland und Osteuropa und den Geschäftsbereichen Einkauf und Logistik. Der Finanzvorstand verantwortet die Bereiche Controlling und Rechnungswesen, Finanzen, Investor Relations, IT, Personal, Revision und Steuern. Dem dritten Vorstandsmitglied sind die Geschäftsbereiche Marketing und Vertrieb zugeordnet. Er trägt ferner die Segmentverantwortung für die Regionen Westeuropa, Balkan und Asien. Alle drei Vorstandsmitglieder sind eng in die operativen Aktivitäten eingebunden. Die Regionenleiter Westeuropa, Spanien und Amerika, Zentralosteuropa, GUS (ohne Russland) und Baltikum, Russland und sonstige Märkte berichten dem Vorstand in regelmäßigen Abständen über die Entwicklung der Unternehmensbereiche und tragen die Ergebnisverantwortung für ihre jeweiligen Regionen.


Die Satzung der VBH Holding AG legt nach § 6 die Besetzung des Vorstands fest. Dieser besteht aus mindestens zwei Personen, die durch den Aufsichtsrat bestellt werden. Der Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand obliegt dem Aufsichtsrat. In der Geschäftsordnung sind die durch den Aufsichtsrat zustimmungspflichtigen Geschäfte des Vorstands geregelt. Der Aufsichtsrat kann sich nach § 11 Abs. 7 der Satzung ebenfalls eine Geschäftsordnung geben.


Der Vorstand berichtet in den Gesamt- und Ausschusssitzungen des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse schriftlich und mündlich zu den Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Mitglieder. Der Vorstand nimmt an allen Sitzungen des Aufsichtsrates teil, sofern der Aufsichtsrat nicht im Einzelfall, insbesondere zu einzelnen Tagesordnungspunkten, etwas anderes beschließt.

 

Die Beschlussanträge und ausführliche Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor den Sitzungen zugeleitet. Der Aufsichtsrat tagt turnusgemäß mindestens vier Mal im Jahr, soweit nicht aus besonderem Anlass zusätzliche Sitzungen erforderlich sind. Wenn erforderlich werden Beschlüsse auch im – schriftlichen – Umlaufverfahren eingeholt.


Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jährlich die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Bericht des Aufsichtsrats an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der aktuelle Bericht des Aufsichtsrats ist in diesem Geschäftsbericht auf Seite 9 abgedruckt.


Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats erörtert auch außerhalb von Sitzungen regelmäßig mit dem Vorstand die Geschäftsentwicklung und diskutiert aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Sitzungen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen. Der Aufsichtsrat tagte im Jahr 2011 sieben Mal.


Der Aufsichtsrat der VBH Holding AG hat folgende drei Ausschüsse gebildet: Personalausschuss, Audit Commitee Ausschuss sowie ein Ausschuss zu Strategie, Marketing und Vertrieb.
Das Audit Committee tagte im Berichtsjahr drei Mal und bereitete die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 vor. Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr zu einer Sitzung zusammen. Der Ausschuss für Strategie, Marketing und Vertrieb tagte im Jahre 2011 ebenfalls einmal.


Der Aufsichtsrat überprüft jährlich seine Effizienz.


Die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie deren weitere Mandate sind im Anhang des Konzernabschlusses aufgeführt.


Compliance – Grundlagen unternehmerischen Handelns und Wirtschaftens
Nachhaltiges Handeln ist für die VBH Holding AG unverzichtbares Element der unternehmerischen Kultur. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit, die durch einwandfreies Verhalten zum Ausdruck kommt.


Die VBH Holding AG versteht unter Compliance die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung sowie die Einhaltung der internen Regelwerke. Um ein einheitliches vorbildliches Handeln und Verhalten zu gewährleisten, besteht für den gesamten Konzern ein Verhaltenskodex, der für den Vorstand, für die Geschäftsführungen vor Ort, die Führungskräfte und für alle Mitarbeiter im Konzern gleichermaßen als Leitlinie und als Handlungsmaßstab dienen soll.


Der Verhaltenskodex beinhaltet Hinweise, wie alle Mitarbeiter bei der Einhaltung der vorgegebenen Verhaltensstandards zusammenwirken können. Der Kodex soll helfen, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen und für Konfliktsituationen eine Orientierung zu geben. Verstößen wird im Interesse aller Mitarbeiter und des Unternehmens auf den Grund gegangen und deren Ursachen werden beseitigt.


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